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Artikel 1 Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überlangen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 1994 und 1995
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12.2.1997 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
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