Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Polen am 11. Jänner 1995 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 355/1987) hinterlegt.
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