Artikel 29
(1) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
(2) Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragsstaat auf diplomatischem Weg schriftlich mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
10002651
Dokumentnummer
NOR12033467
alte Dokumentnummer
N2198346912L
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