Artikel 10
Das Europäische Komitee für Strafrechtsfragen des Europarats wird die Durchführung dieses Protokolls verfolgen; soweit erforderlich, erleichtert es die gütliche Behebung aller Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung des Protokolls ergeben könnten.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017
Gesetzesnummer
10002614
Dokumentnummer
NOR12033093
alte Dokumentnummer
N2198314202P
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