vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Befreiung diplomatischer o. konsularischer Urkunden v.d. Beglaubigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.7.1982

Artikel 1

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Spanien am 10. Juni 1982 das Europäische Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 369/1981) ratifiziert.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 3 für Spanien am 11. September 1982 in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)