Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Spanien am 10. Juni 1982 das Europäische Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 369/1981) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 3 für Spanien am 11. September 1982 in Kraft.
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