Artikel 10
Geltungsdauer
Dieses Abkommen hat dieselbe Geltungsdauer wie die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Geltungsdauer
Dieses Abkommen hat dieselbe Geltungsdauer wie die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
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