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Anlage 3 Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1980

Anlage 3

ANLAGE III

Liste der Zuwiderhandlungen, die nicht unter das Strafrecht fallen

Den nach strafrechtlichen Bestimmungen strafbaren Handlungen ist gleichzustellen

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