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Anlage2 Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1980

ANLAGE II

Liste der Zuwiderhandlungen, die nicht unter das Strafrecht fallen

Anlage2

Den nach strafrechtlichen Bestimmungen strafbaren Handlungen sind folgende Zuwiderhandlungen gleichzustellen:

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