§ 0
Auslieferung (Polen)
Kurztitel
Auslieferung (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 146/1980 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE AUSLIEFERUNG
StF: BGBl. Nr. 146/1980 (NR: GP XV RV 40 AB 148 S. 13 . BR: AB 2054 S. 390 .)
Änderung
BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41 . BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Feber 1980 hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 31 Absatz 2 am 1. Mai 1980 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen, von dem Wunsche geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Auslieferung abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
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