§ 0
Rechtshilfe in Strafsachen (Polen)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 145/1980
Inkrafttretensdatum
01.05.1980
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 145/1980 (NR: GP XV RV 39 AB 147 S. 13 . BR: AB 2053 S. 390 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Feber 1980 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 27 Absatz 2 am 1. Mai 1980 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen, von dem Wunsche geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
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