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Artikel 1 Befreiung diplomatischer o. konsularischer Urkunden v.d. Beglaubigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.4.1979

Artikel 1

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Griechenland das Europäische Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 555/1973) am 22. Feber 1979 ratifiziert.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6 am 23. Mai 1979 für Griechenland in Kraft.

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