D. Partnerschaftsrecht
Voraussetzungen und Wirksamkeit der eingetragenen Partnerschaft
§ 27a.
Die Voraussetzungen, die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft und ihre Auflösung wegen Mängeln bei ihrer Begründung sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie begründet wird.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2025
Gesetzesnummer
10002426
Dokumentnummer
NOR40112799
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