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Rechtshilfe in Strafsachen (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.7.1976

§ 0

Rechtshilfe in Strafsachen (Ungarn)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 339/1976

Inkrafttretensdatum

18.07.1976

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Rechtshilfe in Strafsachen

StF: BGBl. Nr. 339/1976 (NR: GP XIV RV 67 AB 132 S. 21 . BR: AB 1488 S. 350 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1976 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 26 Abs. 1 am 18. Juli 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik, von dem Wunsche geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

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