§ 446.
Ergeben sich die Voraussetzungen für das selbständige Verfahren erst in der Hauptverhandlung, so kann die Entscheidung auch in einem Urteil ergehen, in dem der Angeklagte freigesprochen oder der Antrag auf Anstaltsunterbringung abgewiesen wird.
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2025
Gesetzesnummer
10002326
Dokumentnummer
NOR40093551
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