§ 0
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen - Zusatzprotokoll (Polen)
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen - Zusatzprotokoll (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 79/1974
Typ
Vertrag - Polen
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
20.02.1974
Unterzeichnungsdatum
25.01.1973
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Langtitel
ZUSATZPROTOKOLL zu dem in Wien am 11. Dezember 1963 unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die wechselseitigen Beziehungen in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen
StF: BGBl. Nr. 79/1974 (NR: GP XIII RV 662 AB 919 S. 83 . BR: S. 325.)
Sprachen
Deutsch, Polnisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Vertrages samt Schlußprotokoll und Zusatzprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Dezember 1973 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 66 Absatz 1 des Vertrages und Artikel 3 des Zusatzprotokolls am 20. Feber 1974 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen sind übereingekommen, den in Wien am 11. Dezember 1963 unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die wechselseitigen Beziehungen in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen (in der Folge als „Vertrag“ bezeichnet) durch ein Zusatzprotokoll zu ergänzen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2025
Gesetzesnummer
10002311
Dokumentnummer
NOR11002334
alte Dokumentnummer
N2197418049R
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)