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Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.10.1972

§ 0

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Kurztitel

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 426/1972

Inkrafttretensdatum

16.10.1972

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Swaziland betreffend die Wiederanwendung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens

StF: BGBl. Nr. 426/1972

Sonstige Textteile

Nachdem der am 29. November 1971 durchgeführte Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Swaziland betreffend die Wiederanwendung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931, BGBl. Nr. 45/1932, welcher also lautet: ... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 17. Juli 1972

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist nach Durchführung des in seinem vorletzten Absatz vorgesehenen Notenwechsels am 16. Oktober 1972 in Kraft getreten.

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