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Anlage1 Pariser Verbandsübereinkunft (Lissabonner Fassung)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.11.1969

(Übersetzung)

Beschluß

Anlage1

Die Mitgliedstaaten des Pariser Verbandes zum Schutz des gewerblichen Eigentums als Konferenz von Bevollmächtigten in Stockholm am 14. Juli 1967 zusammengetreten

beschließen einstimmig

daß die jährliche Höchstsumme der ordentlichen Beiträge der Mitgliedstaaten

beträgt, sofern in der Zwischenzeit keine neuen Beschlüsse gefaßt werden oder in Kraft treten.

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