(Übersetzung)
Beschluß
Anlage1
Die Mitgliedstaaten des Pariser Verbandes zum Schutz des gewerblichen Eigentums als Konferenz von Bevollmächtigten in Stockholm am 14. Juli 1967 zusammengetreten
beschließen einstimmig
daß die jährliche Höchstsumme der ordentlichen Beiträge der Mitgliedstaaten
- für 1968: 1,200.000 Schweizer Franken
- für 1969: 1,400.000 Schweizer Franken
- für 1970: 1,600.000 Schweizer Franken
beträgt, sofern in der Zwischenzeit keine neuen Beschlüsse gefaßt werden oder in Kraft treten.
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