vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.11.1969

§ 0

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Kurztitel

Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 435/1969

Inkrafttretensdatum

03.11.1969

Langtitel

Notenwechsel über die Weitergeltung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Singapur

StF: BGBl. Nr. 435/1969

Sonstige Textteile

Nachdem der am 15. August 1968 und am 13. Jänner 1969 in Bangkok durchgeführte Notenwechsel über die Weitergeltung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Singapur, welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zur Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 30. September 1969

Ratifikationstext

Der vorliegende Notenwechsel ist nach Übersendung der in seinem drittletzten Absatz zweiter Satz vorgesehenen Mitteilungen am 3. November 1969 in Kraft getreten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)