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Anlage 2 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.9.1967

Anlage 2

Wien, am 9. April 1965

Herr Minister!

Unter Bezugnahme auf den heute unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über wechselseitigen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Es besteht Einvernehmen darüber, daß dieser Vertrag die Bestimmungen anderer Verträge, die einen oder beide der Vertragsstaaten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages binden, nicht berührt.

Ich darf sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis bekanntzugeben.

Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Kreisky m.p.

Seiner Exzellenz

Herrn Janos Peter,

Außenminister der Ungarischen

Volksrepublik

Wien, am 9. April 1965

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 9. April 1965 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: Wortlaut wie oben.)

Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt Ihres Schreibens

erklären.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Peter m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Bruno Kreisky,

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten

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