Artikel 17.
Der gegenwärtige Vertrag wird ratificirt werden; die Ratificationen werden in Paris so bald als möglich und spätestens innerhalb eines Jahres ausgewechselt werden.
Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten denselben unterzeichnet und darauf ihr Siegel beigedrückt.
Ausgefertigt in sechsundzwanzig Exemplaren in Paris, am 14. März 1884.
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