Rechtsnormen
Bundesgesetze
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§ 15 Instruktion für die Gemeindevorsteher
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02.8.1850 bis 31.12.1999 (BGBl. I Nr. 191/1999)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Fahrnis
Versteigerung
JGS Nr. 565/1786
Akt
Übermittlung