vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel II Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (Bund – Burgenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.1.2026

Artikel II

Nationalparkflächen

(1) Der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel im Sinne dieser Vereinbarung umfasst eine Fläche von 9.671 ha. Die Nationalparkflächen erstrecken sich über die Katastralgemeinden Illmitz, Apetlon, Neusiedl am See, Weiden am See, Andau, Tadten und Podersdorf am See. Zur Erläuterung der Lage der Nationalparkflächen und deren Zuordnung zu Natur- und Bewahrungszonen dient die Anlage 1, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 1/2026)

(3) Jede Veränderung der Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel bedarf der Herstellung des Einvernehmens der Vertragsparteien.

Schlagworte

Naturzone

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2026

Gesetzesnummer

10001565

Dokumentnummer

NOR40274736

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte