Artikel XIV
Hinterlegung, Mitteilungen
Diese Vereinbarung wird in drei Urschriften ausgefertigt. Eine Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Die beiden anderen Urschriften werden beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Wien als Amt der Wiener Landesregierung hinterlegt. An diese Stellen sind auch alle die Vereinbarung betreffenden Erklärungen und Mitteilungen schriftlich zu richten.
Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2: IUCN-Richtlinien
Anlage 3: Aufwand bzw. Kosten für den laufenden Betrieb Nationalpark Donau-Auen
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2024
Gesetzesnummer
10001470
Dokumentnummer
NOR12016137
alte Dokumentnummer
N1199710507I
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