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Artikel I Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen (Bund – NÖ, Wien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.2.1997

Artikel I

Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks im Bereich der Donau-Auen in und östlich von Wien unter Wahrung der Funktion der Donau als internationale Wasserstraße und der Sicherung der Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung.

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2024

Gesetzesnummer

10001470

Dokumentnummer

NOR12016124

alte Dokumentnummer

N1199710494I

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