Anlage
Verzeichnis der Gegenstände, auf die in Ziffer 5 dieser Resolution Bezug genommen wird:
- I. Pumpen mit mittlerer oder hoher Förderleistung (350 m3/h oder mehr) und Antriebe (Gasturbinen und Elektromotore) für den Transport von Rohöl und Erdgas.
- II. Ausrüstung speziell zur Verwendung in Verladestationen für den Rohölexport:
- - Verladebojen oder Einzelpunkt-Verladeverankerungen (SPM),
- - Flexible Leitungen für die Verbindung zwischen Unterwasser-Rohrverteilern und den Einzelpunkt-Verladeverankerungen sowie schwimmende Beladeschläuche mit großem Durchmesser (von 305 bis 405 mm),
- - Ankerketten.
- III. Ausrüstung, die nicht speziell für die Verwendung bei Verladestationen für den Rohölexport vorgesehen ist, die aber auf Grund ihrer hohen Leistungsfähigkeit für diesen Zweck verwendet werden kann:
- - Verladepumpen mit hoher Förderleistung (4 000 m3/h) und niedriger Druckstufe (10 bar),
- - Verdichterpumpen mit derselben Förderrate,
- - Innen-Rohrleitungsprüfgeräte sowie Reinigungsvorrichtungen (zB Molche) (405 mm und mehr),
- - Meßausrüstung mit hoher Kapazität (1 000 m3/h und darüber),
- IV. Raffinerieausrüstung:
- - Kessel, die den Normen Nr. 1 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen,
- - Öfen, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen,
- - Fraktionierkolonnen, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen,
- - Pumpen, die den Normen Nr. 610 des American Petroleum Institute entsprechen,
- - Katalytische Reaktoren, die den Normen Nr. 8 der American Society of Mechanical Engineers entsprechen,
- - Aufbereitete Katalysatoren einschließlich der folgenden:
Platinhaltige Katalysatoren,
molybdänhaltige Katalysatoren.
- V. Ersatzteile für die in Punkt I bis IV genannten Gegenstände.
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