Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 27 Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1991 bis einschließlich 1996 (Bund – Länder)
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01.1.1991 bis 31.12.1996 (BGBl. Nr. 863/1992)
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Landesbediensteter