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§ 1 Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1992 umfaßte

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.