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Artikel 8 Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1986

Artikel 8

Alle Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege zu regeln.

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