Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Art. 11 § 16 Gemeinsame Regionalförderungen (Bund – OÖ)
aktuell keine Fassung in Kraft
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16.3.1984 bis 16.03.1989 (BGBl. Nr. 147/1984)
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Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.