Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 11 § 27 Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
28.1.1983 bis 27.01.1988 (BGBl. Nr. 113/1983)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.