Artikel 94
Beitritt
Dieses Protokoll steht für jede Vertragspartei der Abkommen, die es nicht unterzeichnet hat, zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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