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Artikel 2 Entwicklungshilfe - Entwicklung Kühlschlachthof, Fleischhauerei (Cabo Verde)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1983

Artikel 2

Ein österreichisches Unternehmen wird mit der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des technischen Teils des Projektes sowie mit der Durchführung von Schulungsmaßnahmen beauftragt. Die hiefür notwendigen Veranlassungen werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Republik Kap Verde und diesem Unternehmen im Rahmen einer eigenen Vereinbarung getroffen.

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