Artikel 6
Die im Rahmen dieses Abkommens eingesetzten österreichischen Fachkräfte werden in Indonesien keine anderen Erwerbstätigkeiten ausüben als jene, die ihnen zugemessen sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die im Rahmen dieses Abkommens eingesetzten österreichischen Fachkräfte werden in Indonesien keine anderen Erwerbstätigkeiten ausüben als jene, die ihnen zugemessen sind.
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