§ 0
Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 2/1976
Inkrafttretensdatum
11.01.1976
Langtitel
ZUSATZABKOMMEN zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bolivien über die Errichtung und Führung einer Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) in Bolivien vom 29. März 1972
StF: BGBl. Nr. 2/1976 (NR: GP XIII RV 1209 AB 1366 S. 120 . BR: AB 1252 S. 336 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. November 1975 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel XIII Absatz 2 des Abkommens und Artikel X Absatz 2 des Zusatzabkommens am 11. Jänner 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Republik Bolivien, vom Wunsche geleitet, die im Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bolivien über die Errichtung und Führung einer Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) in Bolivien vom 29. März 1972 begonnene Zusammenarbeit auf dem Gebiete der technischen und beruflichen Ausbildung in Form von Kurzlehrgängen für bolivianische Bergleute weiterzuführen, haben beschlossen, zu diesem Zweck das folgende Zusatzabkommen zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)