Artikel VIII
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Durchführung dieses Zusatzabkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel VIII
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Durchführung dieses Zusatzabkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.
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