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Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR - Protokoll
Kurztitel
Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR - Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 459/1975
Inkrafttretensdatum
03.09.1975
Beachte
Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994)
Langtitel
PROTOKOLL zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 28. Februar 1959 *)
StF: BGBl. Nr. 459/1975 (NR: GP XIII RV 1298 AB 1350 S. 134 . BR: AB 1298 S. 338 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. August 1975 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Abs. 6 am 3. September 1975 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragschließenden Teile, vom Wunsch geleitet, den in Moskau am 28. Februar 1959 unterzeichneten Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu ergänzen, sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 21/1960
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