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Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR - Protokoll (Russischen Föderation)
Kurztitel
Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR - Protokoll (Russischen Föderation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 459/1975
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen. Dieser Vertrag wird bis zum Abschluß eines neuen Vertrages in pragmatischer Weise weiter angewendet. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
PROTOKOLL zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 28. Februar 1959 *)
StF: BGBl. Nr. 459/1975 (NR: GP XIII RV 1298 AB 1350 S. 134 . BR: AB 1298 S. 338 .)
Änderung
BGBl. Nr. 257/1994 (NR: GP XVIII RV 1193 AB 1270 S. 150 . BR: AB 4717 S. 579 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. August 1975 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Abs. 6 am 3. September 1975 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragschließenden Teile, vom Wunsch geleitet, den in Moskau am 28. Februar 1959 unterzeichneten Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu ergänzen, sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 21/1960
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