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Artikel 36 Staatsgrenze Österreich - Deutschland

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1975

Artikel 36

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.

(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die oben erwähnten Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN zu Wien, am 29. Feber 1972, in zwei Urschriften in deutscher Sprache.

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