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ARTIKEL VI Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.7.1969

ARTIKEL VI

1. Dieses Übereinkommen tritt am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

2. Für jeden Staat, der das Übereinkommen nach Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am neunzigsten Tag nach der Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

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