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Artikel 1 Entwicklungshilfe - Rechtsstellung österreichischer Experten (Thailand)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.4.1966

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

Zl. 1182-A/66

Bangkok, 25. April 1966

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf ein von den zuständigen thailändischen Behörden vor kurzem gestelltes Ersuchen um die Beistellung österreichischer Experten und die in diesem Zusammenhang zwischen den erwähnten Behörden und der Österreichischen Botschaft geführten Besprechungen über die den österreichischen Experten zu gewährenden Vorrechte Bezug zu nehmen.

Um die entsprechenden Vorkehrungen für die Entsendung österreichischer Experten nach Thailand im Rahmen der bilateralen technischen Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern zu treffen, beehre ich mich, folgendes vorzuschlagen:

Für den Fall der Zustimmung der Regierung des Königreiches Thailand zu diesen Bestimmungen beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen der Bundesregierung Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand darstellen, das mit dem Datum der Antwortnote Eurer Exzellenz in Kraft tritt. Das Abkommen kann durch schriftliche Mitteilung einer der beiden Vertragsparteien an die andere Vertragspartei mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.

Dr. Rudolf Baumann m. p. Botschafter Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Seiner Exzellenz

Herrn Thanat Khoman

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Bangkok

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

SARANROM PALACE

Zl. 0502/13794

25. April 1966

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf die Note Eurer Exzellenz Zl. 1182-A/66 vom 25. April 1966 Bezug zu nehmen, die wie folgt lautet:

(Anm.: Wortlaut wie oben.)

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz in Beantwortung der Note mitzuteilen, daß die vorstehenden Bestimmungen der Regierung Seiner Majestät genehm sind, und Ihren Vorschlag anzunehmen, daß Ihre Note und diese Antwortnote ein zwischen unseren beiden Regierungen geschlossenes Abkommen über diesen Gegenstand darstellen, das mit dem heutigen Tage in Kraft tritt.

Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung zu erneuern.

Th. Khoman m. p.

Artikel 1

Seiner Exzellenz

Dr. Rudolf St. Baumann

Außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

der Republik Österreich

Bangkok

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