ARTIKEL 14
Zusätzlich zu den im Artikel 13 angeführten Privilegien und Immunitäten genießt der Leiter des Sekretariats der Assoziation für sich selbst, für seine Ehegatten und seine minderjährigen Kinder die Privilegien und Immunitäten, die nach Völkerrecht den Leitern diplomatischer Missionen gewöhnlicherweise gewährt werden.
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2025
Gesetzesnummer
10000359
Dokumentnummer
NOR12006095
alte Dokumentnummer
N1196115256S
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
