Artikel 3
Hinsichtlich der Amtshaftungsansprüche auf Grund dieses Abkommens sowie bei ihrer Geltendmachung stehen die Angehörigen der beiden vertragschließenden Staaten einander gleich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 3
Hinsichtlich der Amtshaftungsansprüche auf Grund dieses Abkommens sowie bei ihrer Geltendmachung stehen die Angehörigen der beiden vertragschließenden Staaten einander gleich.
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