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ARTIKEL 12 Satzung des Europarates

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.1956

ARTIKEL 12

Die Amtssprachen des Europarates sind Französisch und Englisch. Die Geschäftsordnungen des Ministerkomitees und der Beratenden Versammlung bestimmen die Umstände und Voraussetzungen, unter denen andere Sprachen verwendet werden können.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2025

Gesetzesnummer

10000274

Dokumentnummer

NOR12005323

alte Dokumentnummer

N1195610605S

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