Artikel 155
Vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an steht das vorliegende Abkommen auch jeder Macht zum Beitritt offen, in deren Namen es nicht unterzeichnet worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2025
Gesetzesnummer
10000255
Dokumentnummer
NOR12005129
alte Dokumentnummer
N1195315398R
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