Artikel 138
Das vorliegende Abkommen tritt sechs Monate nach Hinterlegung von mindestens zwei Ratifikationsurkunden in Kraft.
Späterhin tritt es für jede Hohe Vertragschließende Partei sechs Monate nach Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2025
Gesetzesnummer
10000254
Dokumentnummer
NOR12004964
alte Dokumentnummer
N1195315231R
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