Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 33 Schutz der Opfer des Krieges (1929) - Verwundete und Kranke im Felde
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
13.9.1936 bis 02.04.1997 (BGBl. Nr. 166/1936)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.