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Artikel 1 Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.1.1933

Artikel 1

„Der Schutz gegen Vortäuschung öffentlicher Berechtigungen und unbefugte Verfertigung amtlicher Siegel fällt als eine Angelegenheit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit gemäß Artikel 10, Absatz 1, Z 7, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 nach Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes.

Als Vortäuschung öffentlicher Berechtigungen sind insbesondere anzusehen die unbefugte Führung öffentlicher Wappen und amtlicher Siegel, öffentlicher Titel (Amts- und Berufstitel), von Ehrenzeichen, akademischen Graden u. dgl., die Vortäuschung einer öffentlichen Würde, unbefugtes Tragen von Amtskleidungen, öffentlichen Uniformen und Amtsabzeichen und die unbefugte Führung von Bezeichnungen oder Benennungen, die auf einen öffentlichen Charakter oder auf eine an besondere gesetzliche Voraussetzungen geknüpfte Berechtigung hinweisen.“

Schlagworte

Amtstitel, Wappenschutz

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021

Gesetzesnummer

10000172

Dokumentnummer

NOR12003143

alte Dokumentnummer

N11933122830

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