Artikel 15
Artikel 15. Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifizert und die Ratifikationsurkunden werden so bald als möglich in Rom ausgetauscht werden.
Es wird erst nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen gezeichnet.
Geschehen zu Rom, am 23. Februar 1925, deutsch und italienisch, wobei beide Texte authentisch sind, in zwei Ausfertigungen, wovon je eine jedem der vertragschließenden Staaten übergeben wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)