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Artikel 15 Regelung der mit Tirol verbundenen Interessen (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.7.1926

Artikel 15

Artikel 15. Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifizert und die Ratifikationsurkunden werden so bald als möglich in Rom ausgetauscht werden.

Es wird erst nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.

Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen gezeichnet.

Geschehen zu Rom, am 23. Februar 1925, deutsch und italienisch, wobei beide Texte authentisch sind, in zwei Ausfertigungen, wovon je eine jedem der vertragschließenden Staaten übergeben wird.

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