vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.11.1924

Artikel 1

Artikel 1. Unverletzbarer Friede und aufrichtige, immerwährende Freundschaft werden zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik sowie zwischen den Bürgern beider Teile bestehen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)