Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 Erstattung von Vorschlägen für die Ernennung fachmännischer Laienrichter und die Zahl der bei den Gerichtshöfen erster Instanz zu bestellenden fachmännischen Laienrichter aus dem Handelsstande und aus dem Kreise der Schiffahrtskundigen
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
10.7.1945 bis 30.06.1994 (BGBl. Nr. 507/1994)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
§ 9 der V RGBl. Nr. 129/1897
§ 10 der V RGBl. Nr. 128/1897